Was verbindet die Pyramiden Ägyptens mit dem Grand Canyon des Colorado oder den Mont Saint-Michel mit dem Tadsch Mahal, die Inkastadt Machu Picchu in Peru mit dem Ngorongoro-Krater in Tansania? Es sind Zeugnisse vergangener Kulturen und einzigartige Naturlandschaften, deren Untergang ein unersetzlicher Verlust für die gesamte Menschheit wäre. Sie zu schützen liegt deshalb nicht allein in der Verantwortung eines einzelnen Staates, sondern ist Aufgabe der Völkergemeinschaft. Dies ist das Ziel des internationalen "Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt", das die UNESCO 1972 beschlossen hat. 176 Staaten haben die Konvention inzwischen unterzeichnet. Mit der Benennung von Kultur- und Naturstätten für die Welterbeliste der UNESCO verpflichten sich die betreffenden Staaten zu fortdauernden Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen. Die anderen Unterzeichnerstaaten verpflichten sich dazu, im Rahmen ihrer Möglichkeiten zum Schutz dieser Stätten des Menschheitserbes beizutragen. Über die Aufnahme von Stätten in die Liste des Welterbes entscheidet das UNESCO-Welterbekomitee, das prüft, ob die von den Unterzeichnerstaaten vorgeschlagenen Stätten die in der Konvention festgelegten Kriterien erfüllen. Hierzu zählen das Kriterium der "Einzigartigkeit" und der "Authentizität" (historische Echtheit) einer Kulturstätte oder der "Integrität" eines Naturdenkmals. Außerdem muss ein überzeugender Erhaltungsplan vorliegen. Die internationalen Fachverbände für Denkmal- und Naturschutz (ICOMOS und IUCN) beraten das Komitee.
Die von der UNESCO geführte Liste des Welterbes umfasst insgesamt 754 Denkmäler in 129 Ländern. Davon sind 582 Kulturdenkmäler (K) und 149 Naturdenkmäler (N). Weitere 23 Denkmäler gehören sowohl dem Kultur- als auch dem Naturerbe an. Welterbestätten, die grenzüberschreitend sind, sind besonders gekennzeichnet (GÜ). Außerdem ist in den Klammern das Jahr der Aufnahme in die Welterbeliste angegeben. Die im Juli 2003 neu in die Liste aufgenommenen Welterbestätten sind fett gedruckt. Die kursiv hervorgehobenen Stätten hat das Welterbekomitee als besonders bedroht eingestuft und auf die so genannte "Rote Liste" des gefährdeten Welterbes gesetzt.
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